Revision – Schreibung, Definition, Bedeutung, Etymologie, Synonyme, Beispiele | DWDS (2024)

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Revision · Nominativ Plural: Revisionen

Aussprache [ʀeviˈzi̯oːn]

WorttrennungRe-vi-si-on

Wortbildung mit ›Revision‹ als Erstglied: Revisionist · Revisionsantrag · revisionsbedürftig · Revisionsbehörde · Revisionsbereisung · Revisionsbogen · Revisionsfrist · Revisionsgericht · Revisionsgrund · Revisionsinstanz · Revisionskommission · Revisionsorgan · Revisionspolitik · Revisionsprozess · Revisionsrichter · Revisionsstelle · Revisionsurteil · Revisionsverfahren · Revisionsverhandlung
· mit ›Revision‹ als Letztglied: Buchrevision · Bücherrevision · Druckrevision · Gepäckrevision · Gesetzesrevision · Gesetzrevision · Innenrevision · Kassenrevision · Passrevision · Preisrevision · Steuerrevision · Superrevision · Teilrevision · Totalrevision · Verfassungsrevision · Vertragsrevision · Warenrevision · Zollrevision

Herkunftaus revīsiospätlat ‘Durchsicht, Überprüfung, Korrektur’ < revidērelat ‘wieder hinsehen, nochmals ansehen’

Bedeutungsübersicht

  1. 1. Überprüfung, durch die festgestellt werden soll, ob etw. richtig, fehlerfrei, ordnungsgemäß, den Bestimmungen entsprechend durchgeführt ist, Kontrolle
  2. 2. Änderung nach eingehender Prüfung
    1. ● [Jura] Rechtsmittel, durch das die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung einer Rechtsfrage veranlasst werden soll

eWDG

Bedeutungen

1.

Überprüfung, durch die festgestellt werden soll, ob etw. richtig, fehlerfrei, ordnungsgemäß, den Bestimmungen entsprechend durchgeführt ist, Kontrolle

Beispiele:

eine Revision durchführen, vornehmen

die Revision der Kasse, der wirtschaftlichen Rechnungsführung

Rechnungen zur Revision vorlegen

Verlagswesen, Druckereidie Revision der Druckbogen (= Überprüfung der Revisionsbogen vor Druckbeginn)

die Revision des Gepäcks

eine Revision der Bibliothek ergab, dass einige Bücher fehlten

2.

Änderung nach eingehender Prüfung

Beispiele:

eine Revision der Verfassung, des Vertrages

eine kritische Revision der Theorie ergab …

der Ausgang des Krieges veranlasste viele zu einer ernsthaften Revision ihrer politischen Anschauungsweise

die konservative Regierung nahm eine Revision ihrer Außenpolitik vor

der erste Band der Ausgabe erfordert eine gründliche Revision

Jura Rechtsmittel, durch das die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung einer Rechtsfrage veranlasst werden soll

Beispiele:

Revision des Prozesses beantragen, einleiten

gegen das Urteil Revision einlegen

eine Revision begründen

die Revision wurde verworfen

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

revidieren · Revision · Revisor

revidieren Vb. ‘auf seine Richtigkeit durchsehen, überprüfen’ (vor allem im Druckerei-, Verlagswesen), entlehnt (2. Hälfte 16. Jh.) aus lat. revidēre (revīsum) ‘wieder hinsehen, nochmals ansehen’, mlat. ‘in Augenschein nehmen, untersuchen, prüfen’ (vgl. lat. vidēre ‘sehen’). Seit Ende des 18. Jhs. auch ‘(politische Meinungen, Programme, Verfassungen, Gesetze) ändern, berichtigen’. – Revision f. ‘(neuerliche) Überprüfung, Untersuchung, Kontrolle, Durchsicht, Überarbeitung’ (2. Hälfte 16. Jh.), (juristisch) Rechtsmittel, mit dem die Überprüfung eines gerichtlichen Endurteils begehrt wird, ‘Berufung’ (1. Hälfte 18. Jh.), ‘Änderung nach eingehender Überprüfung, Berichtigung’, besonders von politischen Meinungen, Programmen, Verfassungen (2. Hälfte 18. Jh.), aus spätlat. revīsio (Genitiv revīsiōnis) ‘Durchsicht, Überprüfung, Korrektur’. Revision einlegen ‘Wiederaufnahme eines Rechtsverfahrens beantragen’ (1. Hälfte 20. Jh.). Revisor m. ‘Prüfungssachverständiger, Wirtschaftsprüfer’, latinisierende Bildung (17. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Jura

Revision[Hinweis: weitere Informationen erhalten Sie durch Ausklappen des Eintrages]

Oberbegriffe
  • RechtsbehelfAbhilfejuristisch · Rechtsmittelschweiz., österr.

Jura

EinwendungAnfechtungjuristisch · Berufungjuristisch · Beschwerdejuristisch · Einspracheschweiz. · Einspruchösterr., juristisch, bundesdeutsch · Rekursjuristisch, schweiz. · Revisionjuristisch · Widerspruchjuristisch · Appellationfachspr., schweiz. · Interventionfachspr.

Assoziationen
  • prohibieren · verbieten
  • (Ist) abgelehnt! · Ausgeschlossen! · Kommt nicht in Frage! ● Negativ!Jargon · Nix da!ugs.
  • Einspruch einlegen · Einspruch erheben (gegen) · Einwand erheben · Einwendung machen · einwendenbeeinspruchenösterr.
  • einwenden · zu bedenken geben
  • (ein) Nein · Anordnung, (...) zu unterlassen · Anweisung, (...) zu unterlassen · Machtwort · Untersagung · Verbot
  • (ein) Nein · Neinstimme · Nichteinverständniserklärung · VerweigerungVetogeh., bildungssprachlich
  • (ein) Nein · Abfuhr · Ablehnung · Absage · Nichtanerkennung · Rückweisung · Verneinung · Verweigerung · Weigerung · ZurückweisungAbweisungfachspr., juristisch · Exkusationfachspr., juristisch, veraltet, lat.
  • RechtsbehelfAbhilfejuristisch · Rechtsmittelschweiz., österr.
  • (sich) verwahren (gegen) · Einspruch erheben · ableugnen · abstreiten · anfechten · bestreiten · dementieren · für nicht zutreffend erklären · in Abrede stellen · leugnen · nicht anerkennen · nicht wahrhaben wollen · verleugnen · verneinen · verweigern · von der Hand weisen · von sich weisen · widersprechen(in aller Schärfe) zurückweisenVerstärkung · nicht gesagt haben wollenvariabel · (sich) distanzieren (von)geh. · desavouierengeh., franz. · in das Reich der Fabel verweisengeh. · nichts (mehr) wissen wollen (von)ugs.
  • auf wenig Gegenliebe stoßen · missliebig · nicht gern gesehen · unbeliebt · unpopulär · verhasst
  • Gegendarstellung · Gegenerklärung · Richtigstellung · Verwahrung · Widerruf · Widerrufung · Zurückweisung (einer Behauptung)Dementigeh.
  • nicht erlauben · nicht gestatten · untersagen · verbietenzensierenbundesdeutsch, schweiz. · zensurierenösterr., schweiz.
  • (einer Sache) (so) nicht zustimmen können · Widerspruch anmelden · nicht einverstanden sein (mit) · widersprechen (müssen) ● (etwas) nicht so stehen lassenfig. · nicht so stehen bleiben könnenfig. · Einspruch, Euer Ehren!geh., altertümelnd, scherzhaft
  • Appellationsgericht · Berufungsgericht

Abänderung · Durchsicht · Redigieren · Revision · Veränderung · Änderung

Assoziationen
  • berichtigen · korrigieren · verbessern · überarbeiten ● (eine) Korrektur vornehmen (an) (Korrekturen vornehmen)Papierdeutsch · ausbessernugs. · ausbügelnugs. · emendierenfachspr., selten · fixenugs.

Ausführung · Ausgabe · Modell · Revision · Variante · Version

Assoziationen
  • (neue) Gerätegeneration · Nachfolgemodell(e)
  • Ausprägung · Ausrichtung · Erscheinungsform · FormObservanzgeh., bildungssprachlich, selten
  • Fassung · VersionAusgabeDruckwerk · InterpretationKunst

Betriebsprüfung · Buchprüfung · Prüfung der Bücher · Rechnungsprüfung · Revision ● Auditengl., Jargon

DWDS-Wortprofil

Typische Verbindungen zu ›Revision‹ (berechnet)

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AktienrechtArbeitsgesetzArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherungsgesetzAsylgesetzBetäubungsmittelgesetzBundesgesetzBundesverfassungFernmeldegesetzFriedensvertragInvalidenversicherungKartellgesetzKrankenversicherungsgesetzMietrechtMilitärgesetzNichtzulassungNichtzulassungsbeschwerdeRaumplanungsgesetzRechtsbeschwerdeSteuergesetzStrafgesetzbuchUmbauprojekteingelegteinlegeninternkündigenunterziehenverwerfenzulassen

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Verwendungsbeispiele für ›Revision‹

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maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Dadurch war die Revision zwei bis drei Tage früher bekannt. [Friedländer, Hugo: Die Vorgänge in der Provinzial-Arbeitsanstalt zu Brauweiler vor Gericht. In: ders., Interessante Kriminal-Prozesse, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1913], S. 24299]

Rom strebte eine totale Revision der russischen Gesetzgebung an, die der katholischen Kirche ihre Freiheit zurückgeben sollte. [o. A.: Die Kirche in der Gegenwart. In: Jedin, Hubert (Hg.) Handbuch der Kirchengeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1971], S. 9696]

Sie wagte nicht einmal mehr, das Recht auf unerwartete Revision der serbischen Schulen festzuhalten. [Jahresberichte für deutsche Geschichte, 1929, S. 272]

Müßte man die nicht jetzt wirklich mal einer Revision unterziehen? [konkret, 1997]

Für eine Revision des Gesetzes ist es daher höchste Zeit. [Die Zeit, 05.07.1996, Nr. 28]

Fehler in Verwendungsbeispielen zu „Revision“

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